Kolumne # 851 vom 10.04.2017: Erfolg für Dr. Harris10.04.17 (von maj) Gericht ordnet an, dass Gefangene in Pennsylvania gegen Hepatistis C behandelt werden müssen
Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 85 vom 10. April 2017: Bitte HIER klicken! Erfolg für Dr. Harris Am 27. März 2017 erhielt ich eine Mitteilung von meinem Anwalt Bret Grote, mit der er mich davon in Kenntnis setzte, das US-Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks habe den Einspruch der Gefängnisbehörde abgelehnt, die im Januar von mir per einstweiliger Anordnung erstrittene unverzügliche Behandlung weiterhin auszusetzen. Bret, sein New Yorker Kollege Robert Boyle und Dr. Joseph Harris, der im Dezember 2016 als medizinischer Sachverständiger für Hepatitiserkrankungen vor Gericht ausgesagt hatte, konnten damit zum zweiten Mal einen Erfolg verbuchen. Sie hatten der Gefängnisbehörde, dem »Department of Corrections« (DOC), eine Schlappe beigebracht. Aber diesen Sieg haben sie nicht nur für mich erstritten, sondern für Tausende Gefangene, die an Hepatitis-C- und HIV-Infektionen leiden. Für sie alle ist mit dieser erfolgreichen Klage der Tag ihrer Behandlung nähergerückt, die mehr ist als eine bloße Verabreichung von Medikamenten. Sie haben nun Aussicht auf vollständige Heilung! Das ist vor allem eine großartiger Erfolg für Dr. Harris, der sich als Internist in New Yorks Stadtteil Harlem für Patienten einsetzt, die an Hepatitis C und HIV leiden. Bei der gerichtlichen Anhörung im Dezember folgten die Anwesenden im Gerichtssaal gebannt seinen Worten, als er aussagte, er habe in seiner Praxis 30 Patienten wegen Hepatitis C behandelt und alle 30 seien völlig geheilt. Dann korrigierte er sich und sagte: »Ich möchte anfügen, dass es 31 Patienten sind.« Vom Richter danach befragt, warum er die Zahl korrigiere, löste er mit seiner Antwort Betroffenheit im Saal aus: »Der 31. Patient war ich selbst. Ich war auch an Hepatitis C erkrankt, bin es aber nicht mehr.« Suzanne Ross, Sprecherin des New Yorker Free-Mumia-Komitees, veröffentlichte am 6. April eine Presseerklärung, in der sie einen Beschluss von Bezirksrichter Robert Mariani vom Vortag zitiert: »In Übereinstimmung mit dem früheren Beschluss des Gerichts, das auf Antrag des Klägers (Mumia Abu-Jamal; jW) eine einstweilige Verfügung erließ, wird dem Kläger ab Donnerstag, dem 6. April 2017, das unmittelbar wirkende antivirale Medikament Harvoni verabreicht.« Harvoni ist das vom US-Pharmakonzern Gilead gegen Hepatitis C entwickelte Kombipräparat in Tablettenform, das die EU-Kommission 2014 auch für die EU-Staaten zuließ. Richter Mariani ordnete für Abu-Jamal zunächst eine Behandlung »für einen Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Wochen« an. Die Gefängnisbehörde müsse dem Gericht den Beginn und Fortgang der Therapie spätestens am heutigen Montag, dem 10. April 2017, anzeigen. Zudem wurde die Behörde aufgefordert, sich »regelmäßig mit den anwaltlichen Vertretern des Klägers über den Fortgang der Behandlung zu beraten und auf alle Anfragen bezüglich dieser Behandlung zu antworten«. (jh) |
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