Kolumne 1.043 vom 11.01.2021: Freiheit erkämpft11.01.21 (von maj) 23 Jahre Todeszelle: Späte Gerechtigkeit für Roderick Johnson
Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 8 vom 11. Januar 2021: Bitte HIER klicken! Freiheit erkämpft Am 12. August 2019 legte Rody zum wiederholten Male Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Die Todesstrafe gegen seinen Mitangeklagten war inzwischen in einem abgetrennten Verfahren aufgehoben und in eine Zeitstrafe von 23 bis 80 Jahren umgewandelt worden. Nach der erneuten Überprüfung des Urteils gegen Rody ordnete Richterin Eleni Dimitriou Geishauser vom Court of Common Pleas, dem örtlichen Kriminalgericht in Berks County, die endgültige Abweisung der Klage gegen ihn an und entschied unter Hinweis auf den durch die Verfassung von Pennsylvania garantierten Schutz vor doppelter Strafverfolgung, dass Rody nicht erneut vor Gericht gestellt werden dürfe. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft von Pennsylvania dagegen keine Berufung eingelegt hatte, entließ Richterin Geishauser Rody im Dezember 2020 aus der Haft. In ihrem schriftlichen Beschluss vom 29. Oktober 2020 hatte Geishauser festgestellt, ein ehemaliger Staatsanwalt habe schon im ersten Verfahren Beweise dafür unterschlagen, dass George Robles, der einzige Belastungszeuge, in Wirklichkeit ein Drogendealer und Informant der Polizei war. Durch seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden war er wiederholt vor Anklagen geschützt worden. Im konkreten Fall sei er von so großem Wert für die Anklagebehörde gewesen, dass er sogar weiter mit Drogen handeln durfte. Bezirksstaatsanwalt Mark Baldwin hatte bewusst Polizeiakten unterdrückt, die Robles’ kriminelle Aktivitäten und seine Kooperation mit der Polizei dokumentieren, und das Gericht wegen der Informantentätigkeit des Zeugen belogen. Das bedeutete, dass der Jury im Fall des Doppelmordes wichtige Informationen zur Beurteilung des Wahrheitsgehalts der Aussage des Zeugen vorenthalten worden waren. Richterin Geishauser missbilligte deshalb beide Verfahren gegen Rody und nannte sie Produkte »staatsanwaltschaftlichem Fehlverhaltens«, das – in ihren Worten – »ungeheuerlich« war. |
|