Kolumne 1.057 vom 23.08.2021: Endlich frei23.08.21 (von maj) Nach Jahrzehnten im Knast wird legendärer Gefangener »Cetewayo« entlassen
Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 194 vom 23. August 2021: Bitte HIER klicken! Endlich frei Seinen Namen »Cetewayo« hatte der als Arthur Johnson Geborene von einem berühmten afrikanischen Krieger übernommen. Im Laufe der Zeit reifte er in aller Stille zu einer legendären Figur heran. Er trainierte jeden Morgen, aß wenig und beklagte sich selten. Als Jugendlicher war Cetewayo zu einer Zeit ins Gefängnis gekommen, als der Staat gegen all jene Krieg führte, die er als »schwarze Militante« ins Fadenkreuz genommen hatte. Egal in welches Loch Cetewayo auch gesteckt wurde, Tag für Tag weckte er seine Mitgefangenen morgens mit dem Ruf: »Auf geht’s, Brüder!« Und dann absolvierte er stundenlang sein Trainingsprogramm mit Hunderten von Liegestützen und »Jumping Jacks« (Hampelmänner), machte Kurzsprints auf der Stelle sowie Kniebeugen und Dehnübungen aller Art. Vor einigen Jahren hatte ein US-Bundesrichter seine Entlassung aus der Isolationshaft angeordnet. In seiner Entscheidung stellte Bundesrichter Conner damals fest: »In den vergangenen 36 Jahren hat die Gefängnisbehörde Mr. Johnson in Einzelhaft gehalten, wobei er mindestens 23 Stunden pro Tag auf einen Raum beschränkt war, der kleiner ist als ein durchschnittlicher Pferdestall. Es ist erstaunlich, dass Mr. Johnson diese Strafe weiterhin erträgt, obwohl er seit mehr als einem Vierteljahrhundert keine größeren disziplinarischen Verstöße begangen hat.« Es bedurfte noch Jahre langwieriger und beharrlicher Arbeit seiner Anwälte vom »Abolitionist Law Center« in Pittsburgh, bis sich ihm nun die Tür zur Freiheit öffnete. Jetzt ist Cetewayo endlich frei. Am 11. August teilte das »Abolitionist Law Center« (ALC) mit: »Nach 51 Jahren im Gefängnis aufgrund einer ungerechtfertigten Verurteilung, freuen wir uns, dass unser Mandant, Freund und Mentor Arthur ›Cetewayo‹ Johnson heute entlassen wird. Seine Freilassung ist das Ergebnis eines Deals mit der Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia, bei dem sich der 69jährige nachträglich zu einer geringeren Straftat bekannte, um zu seiner Familie und seinen Freunden entlassen werden zu können.« Johnson sei 1970 wegen Mordes verurteilt worden, und zwar ausschließlich auf der Grundlage eines von ihm unterzeichneten Schriftstücks, über das er vor Gericht aussagte, er habe es gar nicht lesen können. Als Johnson zwei Monate nach seinem 18. Geburtstag verhaftet wurde, hatte er nur vier Schulklassen absolviert. Er habe zum Zeitpunkt seiner Verhaftung nicht lesen können, es vielmehr erst während seiner Haft erlernt. Bret Grote, Leiter des ALC, dankte der »Conviction Integrity Unit« (CIU), der Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia. Die CIU überprüft nach eigenen Worten »die berechtigten Ansprüche verurteilter Straftäter auf Unschuld und unrechtmäßige Verurteilung«. So sei Johnsons Entlassung möglich geworden. Als Grote Johnson zum ersten Mal traf, habe er ihm versprochen, so lange zu kämpfen, bis er nach Hause gehen könne. »Heute haben wir dieses Versprechen erfüllt«, heißt es in der Erklärung des ALC. (jh) |
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