Kolumne # 654 vom 6.07.2013: Aufruf zur Solidarität

06.07.13 (von maj) US-Gefängnisbehörde erteilt Mumia-Abu Jamal wegen eines Interviews Telefon- und Kontaktverbot

Aus: junge Welt Nr. 154 vom 6./7. Juli 2013

Anstelle einer Kolumne von Mumia Abu-Jamal

Ist es nicht eine Ironie der Geschichte, daß ich meine erste Disziplinarstrafe für das Schreiben meines Buches »…aus der Todeszelle« erhielt, und die aktuelle dafür, daß ich mit anderen spreche? Beide Strafen erhielt ich also fürs Kommunizieren – dafür, daß ich Verbindung zu Menschen draußen aufnahm.
Wenn Sie bisher davon überzeugt waren, daß die [US-]Regierung für das Recht auf freie Meinungsäußerung eintritt, dann sollte Sie das hier eines besseren belehren. Wo man für seine freie Meinungsäußerung bestraft wird, gibt es keine Freiheit.
Nachdem ich für mein Buch »…aus der Todeszelle« sanktioniert worden war, habe ich weitergeschrieben. Keine Frage, daß ich jetzt auch weiter meinen Mund aufmachen werde.
Mumia Abu-Jamal

Zur Erläuterung dieser Stellungnahme Mumia Abu-Jamals vom 1. Juli 2013 über den Entzug seiner Telefonerlaubnis veröffentlicht jW die wesentlichen Auszüge einer Erklärung seiner New Yorker Haftanwältin Rachel Wolkenstein:

»Am Donnerstag, den 27. Juni, rief Mumia seine Frau Wadiya Jamal an und teilte ihr mit, gegen ihn laufe ein Disziplinarverfahren, weil er Rechtsanwalt Michael Coard aus Philadelphia für sein Programm ›Radio Courtroom‹ (Radio-Gerichtssaal) beim Sender WURD 900 ein Telefoninterview gegeben hatte. Er wisse nicht, wann er in der Lage sein werde, sie das nächste Mal anzurufen. Am nächsten Tag erhielt er ein vierzehntägiges Telefonverbot.
Zum ersten Mal seit 1995, als ihn die berüchtigte US-Gefängnisbehörde Department of Corrrection (DOC) für die Veröffentlichung seines Buches »…aus der Todeszelle« disziplinarisch mit Schreibverbot als Autor und Journalist bestrafte, versucht das DOC nun, Mumias Radiokommentare zu verhindern. Das 3. Bundesberufungsgericht hatte die Bestrafung Mumias wegen seiner Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung 1998 für verfassungswidrig erklärt.
Als weitere Schikane verweigert das DOC jetzt die Durchführung von Kontaktbesuchen zwischen Mumia und seinem Sohn Jamal Hart. Im August 2012 hatte Hart seinen letzten vierstündigen Kontaktbesuch bei seinem Vater, der ohne Zwischenfälle verlief. Es war seit 30 Jahren der erste Kontaktbesuch zwischen Vater und Sohn.
Diese Angriffe auf Mumia stellen den Versuch dar, ihn von seiner Familie und seinen Unterstützern zu isolieren und ihn zum Schweigen zu bringen. Die Schikanen und Restriktionen gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung und Kommunikation und sein Menschenrecht auf Kontakt zu seiner Familie machen Protest erforderlich – sofort und lautstark.
Der Staat mußte in seiner drei Jahrzehnte währenden Vendetta mit dem Ziel, Mumia Abu-Jamal ›legal zu lynchen‹, eine Niederlage hinnehmen. Aber der Staat läßt nicht nach mit seinen Versuchen, ihn zum Schweigen zu bringen. Seit dem 26. Januar 2012 befindet Mumia sich im Normalvollzug. Von dort hat er weiter seine scharfen Anklagen gegen den US-Imperialismus per Telefon auf Band gesprochen. Er darf nicht zum Schweigen gebracht werden. Wir müssen dafür kämpfen, daß seine Stimme öffentlich gehört wird, daß er Kontakt zu seiner Familie halten und Kontaktbesuche empfangen kann.

Wenden Sie sich bitte per Anruf, E-Mail oder Fax an das Department of Corrections von Pennsylvania und fordern Sie ein Ende der Schikanen gegen Mumia Abu-Jamal, daß er seine Telefonerlaubnis zurückbekommt und er seinen Sohn Jamal Hart zu einem Kontaktbesuch empfangen kann

Zuständig beim DOC ist Secretary John E. Wetzel, PA Department of Corrections, 1920 Technology Pkwy, Mechanicsburg, PA 17050, USA. Tel. 001 (717)728-2573; Fax: 001 (717) 728-0312; E-Mail: ra-contactdoc@pa.gov.

Übersetzung: Jürgen Heiser


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Stand: 24.11.2024 um 01:04:04 Uhr