»Ich schreibe, um zu leben«

16.10.04 (von jW/ivk) Heute erscheint in junge Welt die 200. Kolumne von Mumia Abu-Jamal. Der US-Journalist und Buchautor sitzt seit 23 Jahren im Todestrakt. Dem Artikel schließt sich die »Kleine Chronik: Vom gefeierten Reporter zum Todeskandidaten # AM 8335« an, die in der jungen Welt aus Platzgründen nur gekürzt abgedruckt werden konnte. Von Jürgen Heiser

junge Welt Nr.240, 16./17. Oktober 2004

Wenn sich am Sonntag Hunderttausende in der US-Hauptstadt Washington versammeln, dann werden Gewerkschaftsmitglieder wie die vom Chicago-Kontingent des »Million Worker March« auch Transparente dabei haben, mit denen sie die sofortige Freilassung ihres Kollegen Mumia Abu-Jamal fordern. Der Ex-Black Panther, Radiojournalist und Buchautor hat zwar schon 23 Jahre seines 50jährigen Lebens im Todestrakt verbracht, aber er ist gut organisiert. Vor allem hat er sich weder durch das zu Unrecht gegen ihn ausgesprochene Todesurteil noch durch alltägliche Repressalien von seiner Kritik an den herrschenden Verhältnissen abbringen lassen. »Ich schreibe, um zu leben« hatte er 1995 seine Grußbotschaft an die Frankfurter Buchmesse geschlossen. Das war gleichsam sein Arbeitsmotto in der Zelle, wo er über 500 Beiträge verfaßt hat. 200 davon waren bis heute in ununterbrochener Reihenfolge jeden Samstag in junge Welt[1] zu lesen. Fast vier Jahre sind seit der ersten vom 16. Dezember 2000 vergangen, Jahre, in denen sich auf der juristischen Ebene für Abu-Jamal wenig bewegt hat, ganz im Gegensatz zu den Ereignissen, über die er schreibt.

Todesstrafe in Frage gestellt
Der folgenschwerste Einschnitt war sicher der 11. September 2001, von da an »lesen sich seine Texte wie die Kommentare eines Kriegsberichterstatters«, heißt es im Klappentext seines Buches »das imperium kennt kein gesetz «, in dem Kolumnen aus zwei Jahrgängen der jungen Welt versammelt sind. Seine erste Kolumne »Die wirkliche ›Verfassungskrise‹« befaßte sich mit dem »Wahlputsch« von George W. Bush. Letzte Woche warnte der Reporter aus dem Todestrakt vor möglichen Manipulationen der kommenden Wahl, aber nicht weniger eindringlich warnt er wie in seinem heutigen Beitrag vor der Illusion, daß John Kerry die US-Politik grundlegend anders gestalten könnte.
Doch analog zum generellen Klimawechsel in weiten Teilen der US-Gesellschaft in Sachen Todesstrafe hat die Demokratische Partei einen Wandel vollzogen. Gegenüber den Programmen vergangener Wahljahre wies das aktuelle zum ersten Mal seit 1980 keinen Passus mehr auf, in dem die Todesstrafe ausdrücklich gutgeheißen wird. Kerrys Plattform setzt sich in dieser Frage wesentlich von William Clinton und Al Gore ab, die mit ihrem Beharren auf der »death penalty« auf Stimmenfang gingen. Theatralisch der Auftritt von Clinton im Wahlkampf von 1992, als er - noch Gouverneur von Arkansas - dort demonstrativ an der Hinrichtung eines geistig behinderten Delinquenten teilnahm. Vergleichbares wäre undenkbar für Kerry. Die Abgeordnete Rosa DeLauro aus Connecticut auf die Frage der Zeitschrift The Nation, warum die Todesstrafe im Wahlprogramm ihrer Partei fehle: »Darin spiegelt sich der Einfluß John Kerrys wider.«
Neben Kerrys Heimatstaat Massachussetts führen elf weitere Bundesstaaten keine Hinrichtungen durch. Unter ihnen die von Bush und Kerry so hart umkämpften »battleground states« Wisconsin, Iowa, Minnesota, Michigan, Maine und West Virginia. Illinois wäre noch anzuführen, wo der scheidende republikanische Gouverneur George H. Ryan[2] im Januar 2003 als letzte Amtshandlung alle 167 Gefangenen im Todestrakt begnadigte, um damit auf die seiner Meinung nach »grausame, unberechenbare und deshalb unmoralische« Strafform hinzuweisen, die nicht reformierbar sei, »sondern nur abzuschaffen«.

Öffentliche Unterstützung
Mumia Abu-Jamal geriete durch eine Wiederwahl Bushs kaum in größere Gefahr, als sie ohnehin für ihn seit vielen Jahren besteht. Aber die Veränderung unter Demokraten und sogar Republikanern zeigen, daß die Todesstrafe in den USA in Frage steht. Mumia Abu-Jamal hat durch seine journalistische Arbeit zu diesem Meinungswandel beigetragen.
Doch es sitzen immer noch 3 500 Gefangene in den US-Todestrakten, und das staatliche Morden geht weiter: Allein in dieser Woche starben Adremy Dennis (Ohio), Donald Aldrich (Texas) und Sammy Crystal Perkins (North Carolina) in Hinrichtungskammern. Mumia Abu-Jamal und die anderen Gefangenen in den Todestrakten brauchen deshalb mehr denn je jede öffentliche Unterstützung im Kampf zur Abschaffung der Todesstrafe.
(Die 200. Kolumne, die nach diesem Artikel in junge Welt veröffentlicht wurde, ist auf www.freedom-now.de unter »News/Kolumnen« zu finden.)


Kleine Chronik:
Vom gefeierten Reporter zum Todeskandidaten # AM 8335


8. August 1978: Bürgermeister Rizzo, Philadelphia, läßt das Haus der MOVE-Organisation unter großer Polizeibrutalität räumen. Er droht dem Reporter Mumia Abu-Jamal: »Eines Tages wird man Sie für Ihr Treiben verantwortlich machen und zur Rechenschaft ziehen!«
Ende 1980: Ghettoaufstand nach dem Tod eines schwarzen Jungendlichen in einer Polizeikontrolle. Abu-Jamal untersucht den Mord und berichtet über »Nächte des Zorns in North Philly«
Januar 1981: Mumia Abu-Jamal, Präsident der Ortsgruppe der Association of Black Journalists, wird für seine engagierte Arbeit mit dem Peabody Award ausgezeichnet.
9. Dezember 1981: Mumia Abu-Jamal sieht, wie sein Bruder Billy in einer Polizeikontrolle mißhandelt wird. Er will ihm beistehen, es fallen Schüsse. Abu-Jamal wird schwer verletzt, der Polizist Daniel Faulkner stirbt, der Schütze flieht unerkannt. Rizzo verkündet sofort: »Jamal ist der Täter!« Dieser beteuert von Anfang an: »Ich habe den Polizisten Daniel Faulkner nicht getötet. Ich bin unschuldig!«
3. Juli 1982: Nach kurzem Prozeß vor weißer Jury, rassistischem Ankläger und Richter und unfähigem Pflichtverteidiger das Urteil: Todesstrafe.
1990: Das Urteil wird nach Verwerfen der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof Pennsylvanias rechtskräftig.
1992: Unter Leitung von Leonard Weinglass nimmt ein aus Spendenmitteln finanziertes Verteidigungsteam die Arbeit auf. Zum ersten Mal nach über 10 Jahren hat Jamal damit eine effektive Verteidigung.
Juni 1995: Wenige Tage vor Übergabe des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens unterzeichnet Gouverneur Thomas Ridge den ersten Hinrichtungsbefehl und setzt den Tag der Exekution auf den 17. August fest.
10. August 1995: Weltweite Proteste und Anträge der Verteidigung führen zur Aussetzung des Hinrichtungsbefehls.
Ende 1995: Richter Sabo, der schon 1982 das Todesurteil gefällt hatte und nun selbst beurteilen sollte, ob sein Urteil rechtens war, lehnt die Wiederaufnahme des Verfahrens in erster Instanz ab und nimmt keinen der zahlreichen Unschuldsbeweise in die Akten auf.
Oktober 1999: Während die Verteidigung vor den Staats- und Bundesgerichten für die Durchsetzung des Wiederaufnahmeverfahrens kämpft, unterzeichnet Gouverneur Ridge den zweiten Hinrichtungsbefehl, der nach massiven internationalen Protesten und Intervention der Verteidigung erneut ausgesetzt wird.
18. Dezember 2001: Bundesrichter Yohn lehnt die Wiederaufnahme des Verfahrens erneut ab und bestätigt die Verurteilung wegen Mordes, verweist aber die erneute Verhandlung über das Strafmaß an das Staatsgericht (und regt indirekt Umwandlung der Todesstrafe in lebenslängliche Haft an). Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen aus völlig entgegengesetzten Gründen Berufung ein – die Staatsanwaltschaft will natürlich die Hinrichtung –, der Beschluß wird dadurch nicht rechtskräftig, und Jamal bleibt weiterhin von der Hinrichtung bedroht.
Frühjahr 2003 bis heute: Robert R. Bryan, einer der besten Fachanwälte für die Todesstrafe in den USA, übernimmt die Leitung der Verteidigung und führt derzeit die Verhandlungen vor dem 3. Bundesbezirksgericht. Sein Credo: Nur eine starke Verteidigung und eine starke Protestbewegung können dieses Urteil zu Fall bringen. (Siehe hierzu das Interview mit Robert R. Bryan[3] auf dieser Website.)

Buchtip: Terry Bisson »on a move - Die Lebensgeschichte von Mumia Abu-Jamal«[4], www.atlantik-verlag.de


Links im Artikel: 4
[1] http://www.jungewelt.de
[2] http://www.freedom-now.de/news/artikel177.html
[3] http://www.freedom-now.de/news/artikel282.html
[4] http://www.atlantik-verlag.de/?p=buch&pt=47

Ausdruck von: http://freedom-now.de/news/artikel286.html
Stand: 23.11.2024 um 22:40:09 Uhr