Breaking News im Fall Mumia Abu-Jamal: Unfairer Prozeß wegen Mordes von Bundesgericht bestätigt – Verurteilung zum Tode vorläufig aufgehoben

27.03.08 (von ivk) Hinrichtungsgefahr zunächst gebannt – rassistischer Unrechtsprozeß von 1982 jedoch abgesegnet / Verteidigung erklärt: »Wir kämpfen weiter für einen völlig neuen Prozeß!«

Am heutigen Donnerstag, dem 27. März 2008, hat das US-Bundesberufungsgericht für den 3. Bezirk seine seit langem erwartete Entscheidung bekanntgegeben: Es gewährt dem seit über 27 Jahren um sein Recht kämpfenden Beschwerdeführer Mumia Abu-Jamal keinen neuen Prozeß, hat aber angeordnet, daß vor einer neu zu wählenden Jury eine Neuverhandlung über das Strafmaß stattfinden soll. Sollte die Staatsanwaltschaft diese Verfahrensweise nicht beantragen und das zuständige Staatsgericht in Philadelphia nicht innerhalb von sechs Monaten erneut über das Strafmaß verhandeln, werde die Strafe gegen Abu-Jamal automatisch in lebenslange Haft umgewandelt. Allerdings wird diese Entscheidung nur rechtskräftig, wenn Verteidigung und Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, über das Vorgehen seiner Behörde sei noch keine Entscheidung gefallen.
Sollte die Staatsanwaltschaft die Neuverhandlung des Strafmaßes verlangen – was nach ihrem bisherigen fanatischen Hinrichtungswillen wahrscheinlich ist – könnte die Jury auch erneut das Todesurteil aussprechen.
In einer ersten Stellungnahme der Verteidigung erklärte Robert R. Bryan, daß er mit seinem Mandanten über die Gerichtsentscheidung gesprochen habe. Es sei nicht das neue Verfahren gewährt worden, aber das Todesurteil sei aufgehoben. »Das ist angesichts der rechtsprechung in Todesstrafenverfahren schon ein Sieg!« Wichtig sei vor allem, daß einem der drei Berufsrichter diese Entscheidung nicht weit genug ging, weshalb er seine abweichende Meinung auf 41 Seiten in der 118-seitigen schriftlichen Begründung ausführlich dargestellt habe. Bryan: »Da müssen wir ansetzen. Deshalb werde ich beantragen, daß das erweiterte Richtergremium des Bundesberufungsgerichts (neun Richter) erneut über diese Entscheidung befinden muß. Der Kampf ist noch lange nicht zu Ende. Wir wollen nach wie vor einen neuen Prozeß durchsetzen, an dessen Ende mein Mandant in die Freiheit entlassen wird und zu seiner Familie heimkehren kann.«
Die Solidaritätsbewegung in New York und Philadelphia hat erklärt, daß mit dieser Entscheidung, die den rassistischen und unfairen Prozeß von 1982 absegnet, nun die DAY-AFTER-Konzepte aktiviert würden. Für Freitag, den 28. März 2008, wird in New York City für 17 Uhr zu einer Demonstration aufgerufen.
In Philadelphia wird für den 19. April (am 24.04. wird Mumia Abu-Jamal 54 Jahre alt) zu massiven Protesten aufgerufen.
IVK Bremen - Online-Redaktion
27. März 2008 / 22:15 Uhr


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