Liebe Freundinnen und Freunde,
diese aktuelle Mitteilung schreibe ich im Namen meines Mandanten Mumia Abu-Jamal, der sich immer noch in einem Todestrakt in Pennsylvania/USA befindet.
US-Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk, Philadelphia
Das Bundesberufungsgericht hat meinem Antrag zugestimmt und der Verteidigung eine 14-tägige Fristverlängerung für die Abgabe eines Antrages eingeräumt, mit dem erreicht werden soll, daß das erweiterte Richtergremium des Bundesberufungsgerichts sich erneut mit dem Fall befassen muß. Die Verteidigung wird den Antrag bis zum 10. Juni bei Gericht abgeben.
Der Philadelphia Inquirer berichtete darüber am 28. Mai 2008:
»Das US-Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk hat gestern einer zweiwöchigen Fristverlängerung für die Abgabe eines Antrages zugestimmt, mit dem die Verteidiger des Todeskandidaten Mumia Abu-Jamal erreichen wollen, daß ihm ein neuer Prozeß garantiert wird.
Abu-Jamal ist 1982 wegen Mordes an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner zum Tode verurteilt worden. Ende März hat ein dreiköpfiges Richtergremium entschieden, daß Abu-Jamals Verurteilung rechtmäßig war, daß aber das Todesurteil aufgehoben werden soll. In seiner Entscheidung sagte das Gericht, Abu-Jamals Urteil müsse entweder in lebenslange Haft umgewandelt werden oder er müsse Gelegenheit bekommen, ein neues Geschworenengericht in Philadelphia davon zu überzeugen, daß er nicht die Todesstrafe, sondern lebenslange Haft verdient.
Verteidiger Robert R. Bryan aus San Francisco strebt an, daß sich das Gericht erneut mit dem Fall befassen muß. Abu-Jamal verdiene ein neues Verfahren, zumindest müsse sein Mandant aber zu dem Vorwurf angehört werden, daß einige Schwarze absichtlich von der Jury ausgeschlossen wurden. Das Gericht setzte den Termin für die Abgabe des Antrags auf den 10. Juni fest.
Emilie Lounsberry«
[Anmerkung der IVK-online-Redaktion:
a) Mumia Abu-Jamal ist weiterhin im Todestrakt und das Todesurteil vom 3. Juli 1982 weder aufgehoben noch in lebenslange Haft umgewandelt, weil die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 27. März nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft, die weiterhin Mumias Hinrichtung durchsetzen will, hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Und die Verteidigung will durch den Antrag, der am 10. Juni eingereicht werden soll, das Bundesberufungsgericht dazu bringen, erneut über das Wiederaufnahmeverfahren zu entscheiden und den Fall endlich neu aufzurollen.
b) Ausführlich waren diese Zusammenhänge bereits im IVK-News-Ticker vom 13. April 2008 dargelegt [Siehe weiter unten auf dieser Website unter NEWS – oder hier klicken![1]]
Oberster Gerichtshof der USA in Washington D.C.
Wegen separater Rechtsprobleme, die unmittelbar der juristischen Auseinandersetzung mit den Staatsgerichten [in Pennsylvania] entspringen, habe ich kürzlich Anträge im Namen meines Mandanten an das höchste Gericht der USA gerichtet. Richter David H Souter hat den Termin zur Abgabe des betreffenden Antrags auf den 18. Juli 2008 festgesetzt. Es geht dabei um Sachverhalte, um die wir drei Jahre lang mit dem Obersten Gerichtshof Pennsylvanias gerungen haben, daß nämlich die Staatsanwaltschaft Zeugenaussagen manipuliert und gefälschte Beweise verwendet hat. Dieser Antrag hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die rechtliche Auseinandersetzung, die vor dem US-Bundesberufungsgericht in Phialdelphia anhängig ist [siehe oben].
Schlußbemerkung:
Ich möchte, daß mein Mandant in einem neuen Prozeß von der Jury »nicht schuldig« gesprochen wird und zu seiner Familie heimkehren kann. Wir begrüßen es, daß sich so viele Menschen für die Menschenrechte einsetzen. Mumia und ich danken Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert R. Bryan
Law Offices, 2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117
[Übersetzung: IVK Bremen]
+++Ende IVK-News-Ticker / 2. Juni 2008+++Ende IVK-News-Ticker / 2. Juni 2008++++++ Ende IVK-News-Ticker / 2. Juni 2008++++++++