Bericht vom 7. November 2008 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin (www.rak-berlin.de)
Veranstaltung am 03.11.2008 in Berlin
Abu-Jamals Anwalt erhofft sich von der Wahl Obamas leichteren Kampf gegen die Todesstrafe
Am Tag vor der Wahl des neuen US-Präsidenten hat Robert R. Bryan, Hauptverteidiger des schwarzen Journalisten Mumia Abu-Jamal, in Berlin über den Kampf gegen die Vollstreckung der Todesstrafe an seinem Mandanten berichtet. Zusammen mit Bryan traten Dr. Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international, RA Volker Ratzmann, MdA, Fraktionsvorsitzender der Bündnis 90/Die Grünen, und RAuN Bernd Häusler, Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der RAK Berlin, auf. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen, der RAV, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Rechtsanwaltskammer Berlin hatten zu der Abendveranstaltung an der Humboldt-Universität eingeladen. Am Vormitttag fand in den Räumen der Rechtsanwaltskammer eine Pressekonferenz statt, an der auch RAin Andrea Würdinger, Vorstandsmitglied des RAV, teilnahm.
Robert R. Byran schilderte auf der Pressekonferenz, daß sein Antrag an den Supreme Court, dem Obersten Gericht der USA, auf Wiederaufnahme des Verfahrens vermutlich die letzte Chance bedeute, das Leben von Abu-Jamal zu retten. Zu der ausweglosen Situation habe beigetragen, daß seine früheren Anwälte es unterlassen hätten, rechtzeitig wichtige Beweise zu stellen. Bryan hob dies nicht hervor, um die Arbeit der Kollegen schlecht zu machen („Wir alle machen Fehler“), sondern um ein entscheidendes Argument gegen die Todesstrafe zu illustrieren: Das Leben eines Angeklagten dürfe nicht davon abhängen, zu welchem Ergebnis ein Gerichtsverfahren führt, das durch Fehler der Beteiligten bedingt und daher falsch sein kann. Byran forderte, dies müsse in der Öffentlichkeit stärker betont werden. Er erhofft sich von der Wahl Barack Obamas zum neuen Präsidenten – einen Tag vor der Wahl – ein besseres gesellschaftliches Klima für die Ächtung der Todesstrafe.
Dr. Barbara Lochbihler wies allerdings zuvor darauf hin, daß Obama Verständnis dafür aufgebracht hatte, die Todesstrafe auch im Fall der Kindesvergewaltigung einzuführen. Der Supreme Court hatte eine solche Ausweitung aber am 25.06.2008 für verfassungswidrig erklärt.
Auch wenn es schon lange her ist, daß er im Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal Prozessbeobachter war: Volker Ratzmann zeigte sich auf der Pressekonferenz immer noch erschüttert von der Art, wie das frühere Wiederaufnahmeverfahren (*) geführt worden war, und sagte: „Abu-Jamal ist ein Fanal gegen die Todesstrafe“. Er warb darum, den Protest gegen eine Hinrichtung Abu-Jamals zu verstärken.
Die Pressekonferenz verdeutlichte eindrucksvoll, was Bernd Häusler, Moderator der Pressekonferenz, zu Beginn festgehalten hatte: „Die Todesstrafe ist eine Geißel der Menschheit.“
RA Benno Schick
[(*) Anmerkung der Freedom-Now-Online-Redaktion zu dem Artikel von RA Schick:
mit dem "frühere(n) Wiederaufnahmeverfahren", dem RA Ratzmann als internationaler Beobachter beiwohnte, ist hier die öffentliche Anhörung vor Richter Albert Sabo gemeint, die Mitte 1995 in Philadelphia stattfand und in der Sabo (als der Richter, der das Todesurteil gegen Abu-Jamal 1982 verhängt hatte!) darüber entscheiden sollte, OB es überhaupt ein Wiederaufnahmeverfahren geben soll. Sabo wies alle neuen Unschuldsbeweise zurück und lehnte selbstverständlich ab. Weil auch die weiteren Instanzen sich dem anschlossen, ist es bis heute zu keinem Wiederaufnahmeverfahren gekommen. RA Bryan versucht deshalb, dies nun vor dem U.S. Supreme Court in washington D.C. durchzusetzen.]